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- Artikel-Nr.: LJV10145
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Produktinformationen "Durchschreibeblock zur Rückverfolgbarkeit"
Nachweis zur Rückverfolgbarkeit - jetzt als praktischer Durchschreibeblock
Bei der Abgabe von Wildbret an Verarbeitungsbetriebe und den
Lebensmitteleinzelhandel (u.a. auch an Gaststätten und Metzgereien)
fordert die EU-Durchführungsverordnung 931/2011 einen schriftlichen
Nachweis zur Rückverfolgbarkeit. Diese Prozedur vereinfacht der
Quittungsblock für Wildbretverkäufer. Der Nachweis mit dem Logo
"Wild aus der Region" enthält alle vom Gesetzgeber geforderten
Angaben, wie z.B. Felder für Wildnummer, Wildart, Anzahl,
Wildteile. Zudem ist er selbstdurchschreibend aufgebaut, ein
Exemplar erhält der Käufer, die Durchschrift bleibt beim Verkäufer.
Durchschreibeblock mit 2 x 50 Blatt
Format: DIN A6
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